Informationen zum Thema Hirntod
Diagnostizierter Hirntod - keine Lebenschance mehr

In Deutschland gibt es bezüglich der Todesfeststellung sehr strenge, gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Nur diejenigen können Organe spenden, deren Ausfall des gesamten Gehirns (Hirntod) auf einer Intensivstation von zwei unabhängigen Ärzten, die nichts mit der Transplantation zu tun haben dürfen, zweifelsfrei festgestellt wurde.

Unter dem Hirntod versteht man den Zustand der irreversibel - also unumkehrbar - erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm).


Hierzu einige Hinweise:
Patienten mit primären (z.B. Unfall, Hirnblutung, Hirnschlag) oder sekundären (z.B. durch Herzinfarkt zu lange Unterbrechung der Blutzufuhr zum Gehirn) Gehirnschäden werden in die Klinik, immer mit dem Ziel der Heilung, eingeliefert und behandelt. Erst wenn das nicht gelingt und erste Anzeichen auf einen Hirntod hindeuten, wird eine Hirntoddiagnostik eingeleitet.

Patienten, bei denen lediglich der Herztod, nicht aber der Hirntod festgestellt wurde, dürfen in Deutschland nicht zu Organspendern werden. (Ein fehlender Herzschlag ist kein sicheres Todeszeichen! -denn eine Wiederbelebung ist unter Umständen möglich!)

Patienten, die zwar bewusstlos im Koma liegen, deren Gehirnfunktion aber nicht komplett irreversibel erloschen ist, kommen nicht für eine Organspende in Frage.

Mit der Hirntoddiagnostik wird der Tod sicher festgestellt. Es sind It. Gesetz mehrere, genau festgelegte und zu dokumentierende Schritte notwendig. Mit dem Abschluss dieser Hirntoddiagnostik ist der Tod des Menschen - unabhängig von einer eventuellen Organspende - festgestellt.

Die Funktionen der Organe, der am Hirntod verstorbenen Patienten werden nur noch durch maschinelle Unterstützung aufrechterhalten.

Nach dem Abschluss der Hirntoddiagnostik steht der Tod fest und der Todeszeitpunkt wird dokumentiert. Danach gibt es zwei Möglichkeiten – entweder werden die Maschinen abgeschaltet – oder diese erhalten die Funktion der Organe noch kurzfristig bis zu einer eventuellen Organentnahme.

Medizinisch ist das Ende des Lebens mit dem Hirntod erreicht. Es ist natürlich emotional besonders schwierig den noch beatmeten, hirntot verstorbenen Patienten als verstorben wahrzunehmen.

Eine Narkose bei einer Organentnahme ist nicht notwendig, da mit dem gesamten Gehirn auch das Schmerzzentrum zerstört ist. Bestimmte Medikamente z.B. zur Muskelentspannung sind notwendig, um unkontrollierte Muskelkontraktionen, die die Organentnahme behindern würden, auszuschließen. Solche überschießenden, unkontrollierten Muskelzuckungen treten gerade auch deshalb auf, weil das zerstörte Gehirn diese nicht mehr kontrollieren kann.


Herz- und Atemstillstand allein sind keine untrüglichen Todeszeichen, denn der Mensch kann unter Umständen wiederbelebt werden!

Das Erlöschen der gesamten Gehirnfunktionen ist dagegen ein sicheres Todeszeichen.

Ohne Gehirnfunktion ist kein Leben möglich. Der Mensch ist dann unwiederbringlich tot.



Herzansichten