Informationen zum Organspendeausweis
Folgende 14 Fragen zur Organspende finden Sie auch auf der Seite Info / Infobroschüren in unserem Flyer 14 Fragen zur Organspende.

1) Wie kann ich Organspender werden?
Dazu reicht es aus, seine Zustimmung zur Organspende in einem Organspendeausweis festzuhalten und diesen ständig bei sich zu tragen. Auch sollten Sie Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung unterrichten.

2) Ab welchem Lebensalter kann man einen Organspendeausweis ausfüllen?
Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich selbstständig für eine Organspende erklären. Bereits ab dem 14. Lebensjahr ist die Dokumentation eines Widerspruchs möglich.

3) Welche Organe kann man spenden?
Die Leber, die Nieren, das Herz, der Dünndarm und die Bauchspeicheldrüse (Pankreas) kommen für eine Organspende in Betracht. Zudem eignen sich auch Teile von Organen und Gewebe (Hornhaut der Augen, Teile der Haut, Knorpel u.a.m.).

4) Können Organe ausgeschlossen werden?
Ja. Dieses kann im Organspendeausweis dokumentiert werden. Ein solcher Ausschluss wird in jedem Fall respektiert.

5) Bis wie viel Jahre kann man spenden? Gibt es eine Altersgrenze?
Es gibt keine Altersgrenze. Ob gespendete Organe/Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

6) Was ist, wenn sich die Meinung zur Organspende einmal ändert?
Eine einmal getroffene Entscheidung kann jederzeit geändert werden. Dazu kann der Ausweis vernichtet oder, bei Änderung der Inhalte, neu ausgefüllt werden.

7) Was passiert bei schweren Vorerkrankungen des Spenders?
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden

8) Ist vor der Entscheidung eine ärztliche Untersuchung erforderlich?
Nein. Es reicht aus, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

9) Muss man sich für eine Organspende in ein Register eintragen lassen?
Nein. Eine Speicherung von Daten findet nicht statt. Die Bereitschaft zu einer Organspende ist eine ganz persönliche Willensäußerung und sie kann jederzeit geändert werden.

10) Was sind die Voraussetzungen für eine Organentnahme?
Laut Transplantationsgesetz muss von zwei erfahrenen, unab-hängigen Fachärzten der endgültige Hirntod des Patienten festgestellt werden. Dafür wurden verbindliche Richtlinien erarbeitet. Vorausgesetzt eine Einwilligung zur Organentnahme liegt vor.

11) Was bedeutet hirntot?
Nicht der Herzstillstand – wie lange angenommen – sondern der vollständige unumkehrbare Funktionsausfall des Hirns kenn-zeichnet den endgültigen Tod des Menschen. Dabei ist die Gesamtfunktion unwiederbringlich erloschen und somit die Möglichkeit des Fühlens und Denkens, der Wahrnehmung sowie die Steuerung der Atmung und aller Körperfunktionen.

Mithilfe der künstlichen Beatmung ist es heute trotz Hirntod möglich, die Funktionen der übrigen Organe aufrecht zu erhalten. Dadurch wurden erst die Voraussetzungen für eine Organ-entnahme geschaffen.

12) Können die Angehörigen den Verstorbenen nach der Organentnahme noch einmal sehen um Abschied zu nehmen?
Ja. Die Angehörigen können in gewünschter Weise Abschied vom Verstorbenen nehmen. Nach der Organentnahme werden die Operationswunden wie bei einem lebenden Patienten verschlossen und der Leichnam wird im würdigen Zustand zur Bestattung übergeben.

13) Welche Einstellungen haben die Kirchen zur Organspende?
Die Bereitschaft zur Organspende wird von beiden großen Kirchen als eine Tat der Nächstenliebe bezeichnet. Beide Kirchen befürworten die Organspende und begrüßen das Transplantationsgesetz, in dem die Organtransplantation umfassend geregelt ist. Es gibt jedoch auch einzelne Kirchen / Religionen die eine Organtransplantation ablehnen – ähnlich wie die Ablehnung von Übertragungen von Blutkonserven bei schwerstkranken Menschen.

14) Habe ich Einfluss darauf, wer nach meinem Tod eines meiner Organe bekommt?
Nein. Die Empfänger von Organen werden ausschließlich nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussichten und Dringlichkeit bestimmt. Sowohl der Spender als auch der Empfänger bleiben anonym.


Haben Sie noch Fragen? Eine kostenlose Experten-Hotline sowie der Versand von Ausweisen und Informationsmaterial erhalten Sie unter folgender Rufnummer:

0800 - 90 40 400 oder per Mail: order@bzga.de.
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantalion (DSO)




Warum ist die Entscheidung zu Lebzeiten so wichtig?
Die Frage nach der Organspende nach dem Tode bedeutet fast immer auch eine schwere Frage - zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt - an eine hochtraurige, verzweifelte Familie.

Liegt ein Organspendeausweis vor, ist der Familie eine große Last genommen und der Inhaber des Organspendeausweises kann sicher sein, dass im eigenen, selbst festgelegten Sinne verfahren wird.

Ein Organspendeausweis bedeutet Selbstbestimmung und eigenverantwortliches Handeln über den Tod hinaus!



Herzansichten