Organspende
Die Organspende und alles was damit im Zusammenhang steht, ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1997 in einem Transplantationsgesetz (TPG) geregelt.
Demnach kann eine Organentnahme bei potentiellen Organspendern und Organspenderinnen nur dann erfolgen, wenn diese sich zu Lebzeiten eindeutig dafür ausgesprochen haben und/oder wenn direkte Angehörige einer Organentnahme zustimmen.
Der Zeitpunkt für eine mögliche Organentnahme ist erst dann eingetreten, wenn zweifelsfrei der unumkehrbare Hirntod festgestellt wurde. Dies muss durch zwei, von den Transplantationszentren unabhängige Ärzte (Neurologen) erfolgen und unterliegt eindeutigen, klar festgelegten Kriterien. Die Bundesärztekammer erstellt Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, die Verfahren und Ablauf genau festlegen und die dem aktuellem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen (TPG § 16 Absatz 1.)
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Für sehr viele Menschen ist die Organspende häufig die letzte Rettung weiter leben zu dürfen.
Heute werden folgende Organe verpflanzt:
Niere, Herz, Leber, Lunge, Pankreas (Bauchspeicheldrüse)und Dünndarm.
Selbstverständlich werden darüber hinaus noch viele weitere organische Elemente transplantiert. Dadurch können z. B. Menschen mit einer Sehbehinderung, mit Gehörschäden, verletzten Extremitäten, Verbrennungen der Haut, Gelenkschäden und vielem mehr, gesundheitliche Besserung oder Heilung erfahren.
Mit Hilfe der, durch eine Organspende überhaupt erst möglichen, Verpflanzung von Organen kann häufig Menschenleben erhalten werden.
In zu vielen Fällen geht diese Hoffnung jedoch nicht in Erfüllung, da die Anzahl der Organspenden zu gering ist. Zu wenig Menschen sprechen sich zu Lebzeiten klar und eindeutig für eine Organspende aus.
Bedauerlicherweise sind häufig auch die nächsten Angehörigen nicht oder nur unzureichend darüber informiert, wie ein Verstorbener, dem vielleicht lebensrettende Organe für andere, schwer kranke Menschen entnommen werden könnten, zu dem Thema Organspende eingestellt war.
Häufig führt diese Unkenntnis dazu, dass wartenden, oft schon mit dem Tode ringenden Menschen, eine lebensrettende Organspende versagt bleibt.
Die hohe Zurückhaltung bei der Umsetzung der Entscheidung, sich nach dem Tod für eine Organspende bereit zu erklären, liegt in einem sehr hohen Maße an einer Unwissenheit gegenüber dem Thema Organspende. Dies führt fast zwangsläufig zu einer Unsicherheit. Aufgrund dieser Unsicherheit herrscht bei vielen Menschen die Angst vor, die Ärzte würden ihnen nicht mehr die optimale Behandlung zukommen lassen, wenn erst einmal bekannt würde, dass sie Organspender wären. Hinzu kommt die Sorge darüber, nicht zu wissen, was mit ihnen passiert und ob sie eventuell schon als Organspender benutzt würden, obwohl sie noch leben könnten - noch nicht ‘wirklich’ tot sind
Begünstigt werden derartige Ängste immer wieder aufs Neue durch zum Teil sehr fragwürdige Berichterstattungen in den Medien. Da können Menschen ihre Meinungen, Horrorvisionen u.a.m. verbreiten, ohne dass derartiges kritisch hinterfragt würde. Auch werden immer und immer wieder Geschehnisse aus den Anfängen der Organtransplantation zum Besten gegeben, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass so etwas Jahrzehnte zurück liegt und in der heutigen Zeit, nicht zuletzt auch Dank des TPG’s, ausgeschlossen ist.
Hier auf alle Aspekte einzugehen, wäre sicher zu viel des Guten. Alles was im Zusammenhang mit einer Organentnahme / Organverpflanzung von rechtlicher und medizinischer Relevanz ist, wurde mit dem Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 geregelt. Zudem gibt es eindeutige Leitlinien der Bundesärztekammer zu diesen Bereichen. Entsprechende Verweise dazu finden Sie auf unserer Link-Seite.
Herzansichten